Das Bundeskabinett hat dem Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ („Hilfen für Helfer“) in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Hiermit soll das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht teilweise neu geregelt werden. Neu geregelt werden sollen insbesondere die folgende Maßnahmen:
- Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 ? jährlich.
- Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrags von 1.848 ? auf 2.100 ?.
- Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug von Spenden auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke.
- Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf jeweils 35.000 ? Einnahmen im Jahr. Die Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug dieser Unternehmen wird entsprechend angehoben.
- Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen auch bei Gegenleistungen (z.B. Freikarten).
- Anhebung des Höchstbetrags für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital (Vermögensstockspenden) von 307.000 ? auf 750.000 ?.
- Neue Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht.