Verbraucher-Netz

Auf Grundlage der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz hat die Kommission am 27. Februar 2007 ein Netz von Durchsetzungsbehörden im Verbraucherschutz ins Leben gerufen. Durch dieses Netz werden die mit der Verordnung geschaffenen Europäischen Verbraucherzentren vernetzt. Ziel ist es, dass Informationen über missbräuchliche Praktiken von Gewerbetreibenden schnellstmöglich an die Verbraucherbehörde des betreffenden anderen Mitgliedstaates weitergeleitet werden und rasch Abhilfe geschaffen werden kann. Schade nur, dass damit weitere Bürokratie aufgebaut wird anstatt auf das funktionierende System von Individual- und Verbandsklage zurückzugreifen.