Die EU-Kommission hat die Durchführungsrichtlinie zur Transparenzrichtlinie verabschiedet. Diese Durchführungsrichtlinie bestimmt insbesondere
- in ihrem Artikel 3 die Anforderungen, die an Inhalte von Zwischenabschlüssen zu stellen sind, die nicht nach den IFRS-Regeln aufgestellt wurden, und
- in ihrem Artikel 4 die erforderlichen Angaben zu wesentlichen Geschäften mit nahe stehenden Personen in einem Zwischenlagebericht.
Die Richtlinie muß nun innerhalb von 12 Monaten von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Richtlinie 2007/14/EG der Kommission