Das derzeit geltende Ehegattensplitting ist eine besondere Form der Steuerberechnung für zusammen veranlagte Ehepartner gemäß den §§ 26b, 32a Abs. 5 Einkommensteuergesetz, wonach alle Einkünfte, die die beiden Eheleute erzielt haben, zusammengerechnet werden. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, und für diese Hälfte wird die Einkommensteuer nach dem geltenden Einkommensteuertarif berechnet, die so ermittelte Steuerschuld wird schließlich verdoppelt. Auf diese Weise wird zwar das gesamte Einkommen beider Ehegatten versteuert, allerdings, da der Einkommensteuersatz mit der Höhe des Einkommens ebenfalls steigt, zu einem niedrigeren Steuersatz als bei einem Alleinlebenden.
In Politik und Literatur werden derzeit diverse alternative Möglichkeiten der Ehegattenbesteuerung diskutiert. Die Reformmodelle werden dabei teilweise mit einer Neuregelung der Familienbesteuerung verknüpft. Die verschiedenen Reformmodelle hat jetzt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einer Übersicht zusammen gestelt.