VIP-Logen und Hospitality-Dienstleistungen

Bei Sponsoring-Verträgen werden dem sponsernden Unternehmen neben den üblichen Werbeleistungen häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die neben der Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung auch die Möglichkeit der Bewirtung des sponsernden Unternehmers und seiner Gäste beinhalten. Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Nutzung von so genannten VIP-Logen in Sportstätten durch die sponsernden Unternehmer und des Bezugs von Hospitality-Leistungen hat das Bundesfinanzministerium nochmals in einem Rundschreiben Stellung genommen.

Über die Umsatzsteuerliche Behandlung solcher Sponsoring-Leistungen informiert mein Merkblatt „Sponsoring“.

Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 28.11.2006 – IV A 5 – S 7109 – 14/06

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