Eine promovierte Chemikerin, die Zertifikate als „DGQ-Fachauditor für die chemische Industrie“ und als „DGQ-Umweltsystem-Auditor“ besitzt und die Unternehmen auf die von diesen gewünschte Zertifizierung vorbereitet, Umweltgefährdungspotenziale analysiert, Managementsysteme für den betrieblichen Umweltschutz entwickelt, Arbeitsplätze des Unternehmens im Hinblick auf die für die Arbeitnehmer ausgehenden Gefährdungen beurteilt, entsprechende Lösungen zur Gefahrenabwehr erarbeitet, geeignete Lagerungssysteme zur sicheren Aufbewahrung von das Grundwasser gefährdenden Flüssigkeiten auswählt und entsprechende Betriebsanweisungen erstellt, übt nach einem jetzt veröffentlcihten Urteil des Bundesfinanzhofs eine einem Handelschemiker ähnliche Tätigkeit aus. Sie erzielt damit keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. Januar 2007 – XI R 5/06