Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Ohne Gegenstimmen hat der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages gestern den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes in der durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung angenommen. Mit dem Gesetz werden Ruhe- und Maximallenkzeiten für Lkw- und Busfahrer an EU-Bestimmungen angepasst. Nach Aussage der zustimmenden Fraktionen sind in dem Entwurf die erforderlichen Anpassungen des deutschen Rechts und die Voraussetzungen für die Änderungen der Fahrpersonalverordnung und der Kontrollrichtlinienverordnung enthalten. Der vorliegende Entwurf in der geänderten Fassung ist eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben.

In dem Gesetzentwurf wird unter anderem die vorgeschriebene Mindestruhezeit von Lkw-Fahrern von derzeit acht auf neun Stunden erhöht. Außerdem wird 14-tägig eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden am Stück vorgeschrieben. Die höchstzulässige Lenkzeit pro Kalenderwoche wird mit dem Gesetz auf 56 Stunden begrenzt, die höchstzulässige Lenkzeit pro Doppelwoche darf 90 Stunden nicht überschreiten.