Ein Avalkredit, d.h. eine Bürgschaft, ist kein Darlehen i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG. Wird daher ein Avalkredit durch Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert, so führt das nicht zur Steuerpflicht der Zinsen aus der Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. März 2007 – VIII R 27/05