Zu dem am 12. Oktober 2006 unterzeichneten Abkommen mit Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Grenzüberschreitende Erbschafts- und Schenkungsfälle führen oft zu einer gleichzeitigen Besteuerung in beiden Staaten. Durch das neue DBA sollen derartige Hindernisse abgebaut werden.