Strafbarkeit für Grafitti

Heute wurde im Bundesgesetzblatt das 39. Strafrechtsänderungsgesetz verkündet, das damit morgen in Kraft tritt. Hiermit unternimmt der Gesetzgeber den Versuch, dass Graffitti-Schmierereien künftig strafrechtlich leichter als Sachbeschädigung verfolgt werden können.

Den ab dem 08.09.2005 geltenden Wortlaut der Vorschriften über die Sachbeschädigung (§§ 303 und 304 StGB) finden Sie in der Online-Version des Bundesgesetzblattes.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!