Die Regierungsfraktionen haben einen Gesetzentwurf für ein neues Verbraucherinformationsgesetz vorgelegt. Danach sollen Verbraucher Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel-Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Weingesetzes erhalten. Darüber hinaus werden die Fälle ausgeweitet, in denen die Behörden von sich aus die Öffentlichkeit ohne Namensnennung über marktrelevante Vorkommnisse informieren soll.
Zudem werden die Staatsanwaltschaften verpflichtet, die Überwachungsbehörden vor der Einleitung eines Strafverfahrens bei Verstößen gegen das LFGB oder das Weingesetz zu unterrichten. Die Zahl der in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Herstellung, Lagerung und Lieferung von Lebens- und Futtermitteln hat in der letzten Zeit zugenommen, heißt es als Begründung in dem jetzt dem Bundestag zugeleitete Gesetzentwurf. Die jüngsten Machenschaften wie Umetikettierung und Handel mit verdorbenem Fleisch hätten die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verunsichert und das Vertrauen in die Sicherheit der Lebensmittel erschüttert. Als Folge des Handelns einzelner Unternehmen könne die gesamte Branche unter den ökonomischen Folgen leiden. Die Zahl der aufgedeckten Fälle sei seit Ende 2005 höher als in den zehn Jahren davor. Der vorliegende Gesetzentwurf soll ein zentraler Baustein zur Vorbeugung und raschen Eindämmung von Lebensmittelskandalen sein.