Verjährungsunterbrechung durch erledigte Zahlungsaufforderung

Ist die Frist der Zahlungsverjährung durch eine Zahlungsaufforderung des Finanzamtes unterbrochen worden, steht es nicht in der Macht des FA, die Unterbrechungswirkung durch einen actus contrarius (hier: Erklärung als „erledigt“) zu beseitigen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28. November 2006 – VII R 3/06

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