Korruptionsstrafrecht

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen, um Korruption auch im internationalen Raum verstärkt zu bekämpfen. Die geplante Neuregelung sollen Vorgaben der Europäischen Union, des Europarats und der Vereinten Nationen umsetzen.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind:

  • Die Bestechlichkeit und die Bestechung ausländischer sowie internationaler Amtsträger und Richter werden generell unter Strafe gestellt. Bislang gilt eine Strafbarkeit nur, soweit der betroffene Amtsträger oder Richter in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder für eine Europäische Institution tätig ist. Über die EU hinaus ist bisher allein die Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr strafbar.
  • Korrespondierend dazu wird der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts (§ 5 StGB) ausgeweitet: Amtsträgerbestechungen von Deutschen und gegenüber Deutschen können künftig ohne Ausnahme nach deutschem Recht geahndet werden, auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde.
    Bereits heute ist es strafbewehrt, einen ausländischen Amtsträger zu bestechen, um einen staatlichen Auftrag zu erhalten. In Zukunft wird es nach deutschem Recht auch strafbar sein, einen ausländischen Grenzbeamten zu bestechen, um eine Einreise ohne gültigen Pass oder Visum zu ermöglichen.
  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr stehen künftig auch außerhalb von so genannten ?Wettbewerbslagen? unter Strafe. Bislang ist die Vorteilsannahme- und -gewährung durch Mitarbeiter bzw. gegenüber Mitarbeitern von Unternehmen nach § 299 StGB nur strafbar, wenn sie mit dem Ziel eines Wettbewerbsvorteils erfolgt. Durch den heute verabschiedeten Gesetzentwurf werden Schmiergeldzahlungen für pflichtwidrige Handlungen außerhalb von Wettbewerbslagen ebenfalls erfasst.
    Strafbar macht sich in Zukunft auch, wer Geld zahlt, um für ein Unternehmen einen Kredit ohne Bonitätsprüfung zu erhalten.

Sie sind derzeit offline!