Handelsvertreter-Abrechnung II

Der Unternehmer genügt seiner ihm gegenüber seinem Handelsvertreter obliegenden Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszugs nach Ansicht des BGH nicht bereits dadurch, dass er dem Handelsvertreter während der Vertragslaufzeit den Zugriff auf ein elektronisches Agenturinformationssystem ermöglicht, das jeweils nur den aktuellen Stand der provisionsrelevanten Daten wiedergibt und aus dem sich ein Gesamtüberblick über den Zeitraum, auf den sich der Buchauszug zu erstrecken hat, allenfalls dadurch gewinnen ließe, dass der Handelsvertreter die nur vorübergehend zugänglichen Daten „fixiert“ und sammelt.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. September 2006 – VIII ZR 100/05