Neue Chemikalienverordnung in Kraft getreten

Heute tritt mit der EU-Chemikalienverordnung („REACH“: Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals“) ein neues, europaweit geltendes Chemikalienrecht in Kraft. Die Neuordnung zielt auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und des Klimas, Krankheiten, die mit Chemikalien zusammenhängen, sollen seltener werden.

Hauptanliegen von REACH ist es, die Information über gefährliche Eigenschaften von Chemikalien, die sich bereits seit längerem auf dem Markt befinden, zu verbessern. Neustoffe müssen bereits heute auf etwaige Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt geprüft und beurteilt sein, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Im Gegensatz dazu weiß man über die Altstoffe oft nur wenig. Das wird durch REACH geändert.

Mit dem System erfolgt die Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen und Altstoffen. Künftig werden rund 30.000 Stoffe, die sich auf dem europäischen Markt befinden, bei der neuen Chemikalienagentur in Helsinki registriert. Hersteller und Importeure müssen Maßnahmen für die sichere Verwendung ihrer Stoffe entwickeln und ihre Abnehmer informieren.

Verbraucher haben künftig einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Diese Stoffe werden einem behördlichen Zulassungsverfahren unterstellt. Die Chemikalienagentur stellt nichtvertrauliche Informationen über Stoffe und ihre Gefahren in einer Internetdatenbank zur Verfügung.

Besonders gefährliche Stoffe, die zum Beispiel Krebs erzeugen, die Erbsubstanz verändern oder die Fruchtbarkeit reduzieren könnten, sollen verboten werden. Oder sie werden durch unbedenkliche Stoffe ersetzt , wenn es entsprechende Alternativen gibt. Damit will die neue Chemikalienverordnung auch auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung des Erfinderpotentials in der Chemieindustrie innerhalb der EU abzielen.

Mit der neuen Chemikalienverordnung werden 40 bestehende Vorschriften ersetzt. Es wird zur Pflicht, bei allen Stoffen, von denen mehr als eine Tonne pro Jahr produziert wird, Daten zu erfassen. Das gilt auch für importierte Stoffe. Zwar gibt es seit 1981 in der EU eine Registrierungspflicht für Chemikalien, aber weniger als 3.000 Stoffe sind bislang erfasst worden. Gefahren und Risiken wurden bisher eher zufällig entdeckt. Betroffen sind jedoch über 100.000 Stoffe.

Die Verordnung verpflichtet die Industrie, innerhalb von elf Jahren erstmals rund 30.000 Chemikalien in eigener Verantwortung auf ihre Verträglichkeit zu überprüfen. Die Beweislast für die Unbedenklichkeit einer Chemikalie liegt damit erstmals bei der Industrie.

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