Die Regelung des § 37 Abs. 2 Satz 7 EStG über Säumniszuschläge auf nicht geleistete Einkommensteuervorauszahlungen ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht verfassungswidrig. Das Ermessen hinsichtlich des Erlasses von Säumniszuschlägen auf nicht geleistete Einkommensteuervorauszahlungen ist daher nicht wegen Verfassungswidrigkeit von § 37 Abs. 3 Satz 7 EStG auf Null reduziert.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. März 2007 – IX R 17/06