Ab dem 1. Juli überprüft die Deutsche Rentenversicherung bei ihrer turnusmäßigen Betriebsprüfung auch die Anmeldung bei der Künstlersozialkasse sowie die Zahlung entsprechender Abgaben.
Sie sollten daher rechtzeitig überprüfen, ob für Ihr Unternehmen dort eine Beitragspflicht besteht. Beispielsweise dadurch, dass Sie regelmäßig einen Web-Designer beauftragen, sich um Ihren Internetauftritt zu kümmern, oder dadurch, dass Sie für die Erstellung von Werbematerial oder ähnlichem ein kleines Grafikstudio beauftragen.
Wenn ja, sollten Sie die Meldungen und die versäumten Zahlungen noch nachholen, auch wenn Sie bisher noch gar nichts von Ihrer Beitragspflicht wussten.