Einspruch gegen Vollabhilfebescheid

Auch gegen einen im Einspruchsverfahren erlassenen Änderungsbescheid, mit dem dem Antrag des Steuerpflichtigen voll entsprochen wird (Vollabhilfebescheid), ist der Einspruch statthaft.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18. April 2007 – XI R 47/05

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