Direktversicherung und Arbeitgeberinsolvenz

Der Verlust des durch eine Direktversicherung eingeräumten Bezugsrechts bei Insolvenz des Arbeitgebers löst keine lohnsteuerrechtlichen Folgen aus. Das folgt aus den Besonderheiten der Insolvenzsicherung gemäß § 7 BetrAVG.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. Juli 2007 – VI R 58/0

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