Sicherstellungen im internationalen Strafverfahren

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, das die Sicherstellung von Gegenständen im Rahmen von grenzüberschreitenden Strafverfahren vereinfachen und beschleunigen soll. Mit einer Sicherstellung werden Gegenstände, die als Beweismittel in Betracht kommen oder eingezogen werden könnten, bis zum Abschluss des Strafverfahrens vor Vernichtung oder Veräußerung gesichert. Entsprechende Entscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können die Strafverfolgungsbehörden künftig bei bestimmten Delikten ohne weitere Formalitäten anerkennen und schneller vollstrecken.

Das geplante Gesetz soll den Rahmenbeschluss des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.