Kraftfahrzeugzulassung nur gegen Lastschrift-Einzugsermächtigung?

Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz von der Erteilung einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Girokonto des Fahrzeughalters abhängig gemacht werden.

Die Versagung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges im Falle der Verweigerung einer Ein?zugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer verstoße nicht gegen die vom Grundgesetz geschützte allgemeine Handlungsfreiheit. Der Eingriff in dieses Grundrecht sei zumindest für einen Fahrzeughalter, der über ein Girokonto verfüge, nicht unverhältnismäßig belastend. Eine Einzugsermächtigung sei im Vergleich zur Ausstellung einer Überweisung oder zur Barzahlung nicht mit höherem Aufwand verbunden. Deshalb sei es nicht zu beanstanden, dass die geforderte Einzugsermächtigung neben der Vermeidung von Steuer?rückständen auch der Verwaltungsvereinfachung und damit dem Interesse aller Bürger an der Einsparung von Kosten diene, so das Oberverwaltungsgericht.

OVG Koblenz, Beschluss vom 29.08.2005 – 7 A 10872/05.OVG

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!