Verletzt jemand im Geschäftsverkehr die Markenrechte eines anderen, kann dieser Schadensersatz verlangen. Was aber geschieht, wenn jemand von Ihnen die Unterlassung einer bestimmten Kennzeichnung verlangt, obwohl er gar nicht im Besitz einer gültigen Marke ist oder die unrechtmäßig eingetragene Marke später vom Deutschen Patent- und Markenamt wieder gelöscht wird?
Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs hat diese Frage nunmehr entschieden: Die unbegründete Verwarnung aus einem Kennzeichenrecht kann ebenso wie eine sonstige unberechtigte Schutzrechtsverwarnung unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten.
Bundesgerichtshof, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 15.07.2005 – GSZ 1/04