Lohnsteuer-Richtlinien 2008

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 veröffentlicht.

Bei diesen Richtlinien handelt es sich um eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Einkommensteuerrechts in dem Bereich, in dem die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn (also als Lohnsteuer) erhoben wird. Die Richtlinien sind Weisungen an die Finanzverwaltung. Sie haben nicht den Rang einer Rechtsnorm, sollen jedoch sicher stellen, dass die Finanzämter in Zweifelsfragen nach einheitlichen Grundsätzen verfahren. Sie enthalten außerdem Anweisungen zur Vermeidung unbilliger Härten und Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung. Über die eintretende Selbstbindung der Verwaltung entfalten sie eine erhebliche Außenwirkung.

Die Änderungen in den LStR 2008 sollen im Wesentlichen den noch nachzuvollziehenden Rechtsänderungen aus den zwischenzeitlich ergangenen Gesetzen, aus der neueren Rechtsprechung und den zwischenzeitlichen Verwaltungsentscheidungen Rechnung tragen. Insoweit werden die LStR 2008 grundsätzlich weder begünstigende noch belastende Wirkung entfalten.

Mit den LStR 2008 wird die Verwaltungsvorschrift neu gegliedert nach dem Vorbild der EStR 2005. Die Richtlinienstruktur und – diesen später folgend – die amtlichen Hinweise für die Finanzverwaltung orientieren sich im Sinne eines modernen Vorschriften-Managements nunmehr an der Paragraphenfolge des EStG.

Mit dem beschlossenen E-LStR 2008 wird das steuerliche Reisekostenrecht teilweise in Anlehnung an die BFH – Rechtsprechung vereinfacht werden (einheitlicher Oberbegriff „Auswärtstätigkeit“). In diesem Zusammenhang entfällt – als ein Element – bei der Einsatzwechseltätigkeit die 30 km-Grenze.

Die Richtlinien bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates, bevor sie in Kraft treten können. Sie sind ab 2008 anzuwenden.

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