Der Steuerberatungsvertrag mit einer GmbH ist jedenfalls in der Regel kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des GmbH-Geschäftsführers. Daher kann der Geschäftsführer der GmbH auch keinen Schadensersatzanspruch gegen den Steuerberater wegen einer fehlerhafte Beratung der GmbH geltend machen, die zu einem Schaden bei ihm persönlich geführt hat.
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 30. Mai 2007 – 3 U 260/06