Energieausweis

Die neu in ds Energieeinsparungsgesetz eingeführten Bestimmungen sind zum 8. September 2005 in Kraft getreten. Mit dieser Änderung erfolgt die Einführung verbindlicher Energieausweise auch im Gebäudebestand, wie es die so genannte „EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie“ vorgibt.

Energie- und Wärmebedarfsausweise für Neubauten sowie die zugrunde liegenden Methoden ihrer Feststellung und Berechnung sind in Deutschland bereits seit Jahren aufgrund der Energieeinsparverordnung vorgeschrieben. Energieausweise für bestehende Gebäude wurden dagegen bislang lediglich auf freiwilliger Basis ausgestellt, in der Regel nach nicht einheitlichen und somit kaum vergleichbaren Methoden. Das ergänzte EnEG gibt jetzt einen einheitlichen Rahmen für die künftigen Energieausweise vor, sowohl für Neubauten wie auch für Bestandsgebäude. Energieausweise sollen für mehr Klarheit und Transparenz sorgen. Sie sollen Mietern und Käufern, aber auch den Eigentümern hilfreiche Informationen über die energetische Qualität von Gebäuden bieten und ihnen so den Vergleich verschiedener Gebäude erleichtern . Damit soll ein deutlicher Anreiz zu verstärkter energetischer Sanierung des Gebäudebestandes gesetzt werden. Details und Ausgestaltung der Energieausweise müssen noch in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt werden.

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