Erweiterter Verlustausgleich des Kommanditisten bei Unterbeteiligung

Der erweiterte Verlustausgleich des Kommanditisten mindert sich in dem Umfang, in dem ein anderer an seinem Kommanditanteil atypisch still unterbeteiligt ist.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. April 2007 – IV R 70/04

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