Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

Gerade bei Alleinstehenden ist die Frage, ob eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, immer wieder Anlass für Streit mit dem Finanzamt. Der Bundesfinanzhof hat diesem Streit nun ein weiteres Mosaiksteinchen hinzugefügt:

Im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände ist zu klären, ob ein alleinstehender Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder in einem fremden Haushalt eingegliedert ist. Dabei ist auch von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer die Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich nutzt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14. Juni 2007 – VI R 60/05

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