Ärztliche Rentengutachten sind umsatzsteuerpflichtig

Die Erstellung ärztlicher Gutachten, die der Vorbereitung der Entscheidung eines Versicherungsträgers über die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit dienen sollen, ist auch dann nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, wenn in den Gutachten Möglichkeiten zur Rehabilitation geprüft werden.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 31. Juli 2007 – V B 98/06

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