Der Zusammenhang einer Bilanzänderung mit einer Bilanzberichtigung liegt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs, entgegen einem anders lautenden Rundschreiben Bundesfinanzministeriums vom 18. Mai 2000, auch dann vor, wenn sich die Gewinnänderung im Rahmen der Bilanzberichtigung aus der Nicht- oder der fehlerhaften Verbuchung von Entnahmen und Einlagen ergibt.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 31. Mai 2007 IV R 54/05