Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Fluggastdaten-Abkommen zwischen der EU und den USA beschlossen. Das sog. PNR-Abkommen (PNR: Passenger Name Records) war am 23. Juli von der Europäischen Union und am 26. Juli von den USA unterzeichnet worden. Es regelt die Übermittlung von Fluggastdaten bei Passagierflügen in die oder aus den Vereinigten Staaten von Amerika und die dortige Datenverwendung. Die Übermittlung und Auswertung soll angeblich der Bekämpfung von Terrorismus und sonstiger schwerer Straftaten grenzüberschreitender Art, einschließlich der organisierten Kriminalität. Das Vertragswerk schafft hier insbesondere in dem für die Umsetzung erforderlichen Umfang den allgemeingültigen Datenschutz ab.
Zu den Regelungen in dem Gesetzentwurf gehört derzeit noch eine Zweckbindung der Datenverwendung sowie ein Verwendungsverbot für sensible Daten, die nur in den Ausnahmefällen von Lebensgefahr genutzt werden dürfen. Die Daten werden 15 Jahre gespeichert (die USA hatten zuvor eine Speicherdauer von 40 Jahren geplant), wobei nur während der ersten 7 Jahre eine auswertungsfähige Speicherung erfolgen soll; in den darauf folgenden Jahren sind die Daten gewissermaßen archiviert und nur unter zusätzlichen Datenschutzvorkehrungen zugänglich. Die zuständige US-Behörde wird allen Betroffenen die gleichen Auskunftsrechte und Rechtsbehelfe einräumen wie US-Bürgern.
Der Vertrag wird derzeit bereits im Rahmen des nationalen Rechts vorläufig angewendet. Er wird in Kraft treten, nachdem in den EU-Mitgliedstaaten die innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen sind (in Deutschland: Vertragsgesetzverfahren). Er ist auf sieben Jahre geschlossen, seine Durchführung wird regelmäßig gemeinsam von der EU und den USA überprüft.