Umsatzsteuer als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe

Eine für das vorangegangene Kalenderjahr geschuldete und zu Beginn des Folgejahres entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe im vorangegangenen Veranlagungszeitraum (also im Jahr der Entstehung, nicht im folgenden Jahr der Zahlung) abziehbar.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 1. August 2007 – XI R 48/05