Eine durch ein notariell beurkundetes Verkaufsangebot erlangte Option auf den Erwerb von Aktien begründet nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofs regelmäßig noch kein wirtschaftliches Eigentum des potentiellen Erwerbers.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. Juli 2007 – VIII R 68/05