Verfahrensrecht in der Sozialversicherung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrensrechts in der Sozialversicherung (Sozialgesetzbuch IV) auf den Weg gebracht.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, die Vorschriften zum Sozialversicherungsausweis zusammenzufassen und die Sozialversicherungs-Verordnung aufzuheben. Außerdem wird die Meldepflicht von Insolvenzverwalter in Insolvenzfällen gesetzlich geregelt.

Des Weiteren wird klargestellt, dass Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung im Insolvenzfall zum Vermögen des Arbeitnehmers gehören.

Optimierungen und Vereinfachungen bestehender rechtlicher Regelungen im Bereich der Sozialversicherungen wurden jetzt vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf begrüßt. Es gelte Melde-, Auskunfts- und Bescheinigungsaufwand der Arbeitgeber auf ein Mindestmaß zu beschränken. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren, so fordert der Bundesrat, sollen Vertrauensschutzregelungen für Versicherte, die am 1. Januar 2007 Altersteilzeit vereinbar hatten, auf Versicherte ausgeweitet werden, die an diesem Stichtag im Besitz einer Vorruhestandsvereinbarung waren. Das lehnt die Bundesregierung ab. Es werde jedoch geprüft, ob es für diesen Personenkreis zur Aufrechterhaltung des Sozialversicherungsschutzes ergänzender Regelungen bedarf.

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