Sicherstellung von Vermögen oder Beweismitteln in der EU

Über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der entsprechende EU-Rahmenbeschluss von Juli 2003 in das deutsche Recht umgesetzt werden soll. Vorgesehen ist hiernach, die EU-Richtlinie durch einige Änderungen des Gesetzes über die internationalen Rechtshilfe in Strafsachen umzusetzen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. September bereits beschlossen, dass er keine Einwände gegen den Gesetzentwurf hat.