Bei Erlass eines Änderungsbescheides nach § 174 Abs. 4 AO (fehlerhafte Steuerfestsetzung in einem Rechtsbehelfsverfahren) ist das Finanzamt nicht an die im vorausgehenden Änderungsbescheid vertretene Rechtsauffassung gebunden. Sagt der BFH.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. August 2007 – I R 74/06