Keine Ausweitung der ermäßigten Umsatzsteuer

Das Bundesfinanzministerium hat einen Bericht zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ,der seit 1983 bei sieben Prozent liegt, vorgelegt. Darin stellt das BMF klar, dass seiner Ansicht nach derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf für eine grundsätzliche Überarbeitung der Umsatzsteuerermäßigung besteht. Aufgrund des EU-Gemeinschaftsrechts und wirtschafts- sowie finanzpolitischer Erwägungen, so das BMF, ließen sich Forderungen nach einem größeren Geltungsbereich des geringeren Satzes nicht erfüllen.

Der Bericht kommt gleichzeitig zu dem Schluss, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen vielfach zu einer anderen Einschätzung der überwiegend 1968 beschlossenen Vergünstigungen geführt hätten. Die Regelungen seien dem Bürger gegenüber teilweise nicht mehr vermittelbar. Ihre Abschaffung gefährde nicht die soziale Balance. Nur wenige Ermäßigungen wie die niedrige Besteuerung von Lebensmitteln dienten der steuerlichen Schonung des soziokulturellen Existenzminimums.

2007 summieren sich die Einnahmen aus der ermäßigten Umsatzsteuer auf rund 11,2 Milliarden Euro. Gut 75 Prozent davon entfallen auf Nahrungsmittel und die Trinkwasserversorgung. Eine Ausweitung des reduzierten Satzes etwa auf Arzneimittel wäre mit Steuerausfällen von 3,7 Milliarden Euro verbunden.