Das Bundesinnenministerium hat eine umfangreiche Datenbank mit Verwaltungsvorschriften des Bundes (DB VwV Bund) im Internet zur Verfügung gestellt.
Damit können die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die öffentlichen Verwaltungen schnell und einfach per Mausklick unter www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de auf die Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden zugreifen.
Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen. Sie haben aber für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft mittelbare Auswirkungen. Als interne Regelungen innerhalb der Verwaltungsorganisationen werden sie von übergeordneten Verwaltungsinstanzen oder Vorgesetzten an nachgeordnete Behörden oder Bedienstete erlassen. Sie bestimmen u.a. Organisation, Verfahren und richtige Gesetzesauslegung.
Die Bundesregierung hatte bereits am 31. Mai 2006 den Ausbau der Datenbank für Verwaltungsvorschriften aller obersten Bundesbehörden beschlossen. Seit dem 1. Oktober 2006 stand zunächst den Beschäftigten der Bundesverwaltung ein rechtsbereinigtes Gültigkeitsverzeichnis für Verwaltungsvorschriften des Bundes elektronisch zur Verfügung. Alle bis dahin nicht in die Datenbank aufgenommenen Verwaltungsvorschriften wurden pauschal aufgehoben, sofern sie keiner Ausnahmeregelung unterlagen.
In einem weiteren Schritt ist das Gesamtvorhaben der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und der juris GmbH im Rahmen der Messe Moderner Staat nun am 27. November 2007 für die Öffentlichkeit freigeschaltet worden.
Die Datenbank ist als sog. „living document“ angelegt, d.h. dass die Bundesressorts fortlaufend die eingestellten Dokumente aktualisieren. In Überarbeitung befindliche und neue Verwaltungsvorschriften können jederzeit von der juris GmbH eingepflegt werden. Die juris GmbH übernimmt den technischen und dokumentarischen Aufbau und wird unterstützend auch weiterhin den Datenbestand pflegen. Die Präsentation der Datenbank VwV Bund im Bürgerservice orientiert sich im Layout und im inhaltlichen Zuschnitt an der bereits bestehenden, vom Bundesjustizministerium initiierten juris-Datenbank für Gesetze und Rechtsverordnungen.