Risikobegrenzungsgesetz

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines „Risikobegrenzungsgesetzes“ steht jetzt zur Beratung im parlamentarischen Verfahren an. Mit einer Reihe von Maßnahmen soll der Entwurf die Transparenz verbessern und Finanzinvestoren von unerwünschten Aktionen abhalten. Er flankiert das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen, dessen Entwurf die Bundesregierung bereits im August beschlossen hatte.

Das Risikobegrenzungsgesetz schreibt vor, dass Aktionäre mit mindestens zehn Prozent der Stimmrechte künftig offen legen müssen, welche Ziele sie verfolgen und woher ihre Mittel stammen. Gleichzeitig können Investoren ihre Identität nicht mehr hinter Treuhändern oder Banken verstecken. Wer im Aktienregister eingetragen ist, muss auf Anfrage Auskunft geben, ob ihm die Aktien selbst gehören oder für wen die Anteile gehalten werden.

Der Gesetzentwurf erschwert zudem das gemeinsame Vorgehen von Aktionären, das so genannte „acting in concert“. Dies betrifft künftig auch den abgestimmten Kauf von Anteilen sowie das abgestimmte Verhalten im Vorfeld von Hauptversammlungen. Sanktionen drohen zudem Aktionären, die vor einer Hauptversammlung unbemerkt ein Aktienpaket aufbauen. Wer hierbei seiner Meldepflicht nicht nachkommt, kann seine Stimmrechte sechs Monate nicht ausüben.

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