Aufhebungsbescheide und das Steueramnestiegesetz

Für die Anfechtung eines Aufhebungsbescheids i.S. des § 10 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung (StraBEG) fehlt, so der Bundesfinanzhof in einer heute veröffentlichten Entscheidung, nicht das Rechtsschutzbedürfnis. Allerdings: Die Vorschrift des § 10 Abs. 4 StraBEG, wonach u.a. die Gewährung von AdV ausgeschlossen ist, erfasst auch Aufhebungsbescheide i.S. des § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 7. November 2007 X B 103/05