Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung

Das Bundesfinanzministerium hat den Vordruck veröffentlicht, auf dem alle nichtbilanzierenden Gewerbetreibenden und Freiberufler für 2007 ihre Einnahmen-Überschussrechnung vornehmen müssen.

Im Internetangebot des BMF finden sich für das Wirtschaftsjahr 2007 die Vordrucke

  • zur Einnahmen-Überschussrechnung (‚Anlage EÜR‘)
  • zum Anlagenverzeichnis zur EÜR und
  • zur Zinsermittlung

Ebenso findet sich dort eine vierseitige Ausfüllanleitung zur Anlage EÜR.