Einkünfteerzielungsabsicht bei geschlossenem Immobilienfonds

Soll nach dem Konzept eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft die Vermietungstätigkeit des Fonds nur 20 Jahre umfassen, ist sie nicht auf Dauer ausgerichtet und die Einkünfteerzielungsabsicht muss auf beiden Ebenen, also auf der Ebene der Personengesellschaft wie auf der Ebene des Gesellschafters, überprüft werden.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 2. Juli 2008 – IX B 46/08

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