Es ist nach einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs nicht ernstlich zweifelhaft, dass sowohl die Aktivierung als auch die Wertberichtigung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen bei der Einkommensermittlung zu neutralisieren sind.
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 15. Juli 2008 – I B 16/08