Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Arbeitnehmers

Bewirtet ein leitender Arbeitnehmer mit variablen Bezügen seine Arbeitskollegen, insbesondere ihm unterstellte Mitarbeiter, so unterliegen die Bewirtungsaufwendungen nicht der Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. Juni 2008 – VI R 33/07

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!