Für Erhaltungsarbeiten an einem im Fördergebiet gelegenen Gebäude, die ein Nießbraucher auf eigene Rechnung und Gefahr durchführt, besteht ein Anspruch auf Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999, und zwar unabhängig davon, ob der Nießbraucher ausnahmsweise als wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes zu beurteilen ist oder nicht.
BFH, Urteil vom 28. Juli 2005 – III R 59/04