Fremdfinanzierte Anschaffungen führen zu neuem Betriebsvermögen i.S. des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n.F. Der Verlust der wirtschaftlichen Identität einer GmbH gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n.F. setzt voraus, dass zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht. Erwirbt die Gesellschaft noch im Jahr der Anteilsübertragung überwiegend neues Betriebsvermögen, ist aufgrund des engen zeitlichen auch der erforderliche sachliche Zusammenhang widerlegbar zu vermuten.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. April 2008 – I R 91/05