Der auf Unterhalt bis zur Höhe des Regelbetrags in Anspruch genommene Elternteil trägt auch dann die Darlegungs- uns Beweislast für seine verminderte Leistungsfähigkeit, wenn der Unterhalt nicht vom Kind, sondern aus übergegangenem Recht von öffentlichen Einrichtungen oder Verwandten geltend gemacht wird (im Anschluß an Senatsurteil v. 06.02.2002 – XII ZR 20/00).
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.11.2002 -XII ZR 295/00