Eintragung des Lebenspartnerschaftsvertrages im Güterrechtsregister?

Mangels Verweisung in § 7 Abs. 1 S. 3 LPartG auch auf § 1412 BGB ist die Vereinbarung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner durch Lebenspartnerschaftsvertrag im Gueterrechtsregister nicht einzutragen. Insoweit besteht keine planwidrige Regelungsluecke, die durch Auslegung oder entspr. Anwendung zu schliessen wäre, und zwar auch nicht unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten. Der Ausschluss einer Registereintragung verstösst nicht gegen Art. 3 GG.

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 17.12.2002 – 1 W 380/02