Unternehmensintegrität

Das „Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts“ ist nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt mit seinen wichtigsten Bestimmungen zum 1. November 2005 in Kraft.

Mit diesem Gesetz soll die persönliche Haftung von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft erweitert werden. Gleichzeitig wird den Aktionären ein erweitertes Klagerecht eingeräumt.

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