Eine Beteiligung i.S. des § 17 EStG, deren Wert im Zeitpunkt der Einlage in das Einzelbetriebsvermögen unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs mit den Anschaffungskosten einzulegen. Wegen dieses Wertverlusts kann eine Teilwertabschreibung nicht beansprucht werden.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. September 2008 – X R 48/02