Disagios als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten

Erstattet der Erwerber einer Eigentumswohnung dem Veräußerer ein Disagio, können je nach Gestaltung der vertraglichen Geschäftsbeziehungen beim Erwerber Anschaffungskosten des Gebäudes oder – als eigene Finanzierungskosten – sofort abzugsfähige Werbungskosten vorliegen. So hat das Finanzgericht Düsseldorf hat einem jetzt von ihm entschiedenen Fall sofort abzugsfähige Werbungskosten angenommen. Bei wirtschaftlicher Betrachtung des gesamten Vorgangs stellten sich – so die Entscheidung – die Aufwendungen als Vergütung für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung der Anschaffungskosten der Eigentumswohnung dar.

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2008 – 11 K 1841/07 E

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